Honorar

Transparenz
von Anfang an.

Steuerberater und Rechtsanwälte sind unabhängige Vertreter Ihrer — und nur Ihrer — Interessen. Sie erhalten keine Provisionen und können nie in Konflikt mit eigenen Interessen oder denen des Gegners kommen.

Es gehört zu unserem beruflichen Selbstverständnis, Ihnen gleich beim ersten Gespräch über die Kosten und Risiken Ihres Vorhabens Auskunft zu geben.

Rechtsanwaltshonorar

Die Honorierung des Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zugrundegelegt wird der Streitwert, woraus sich eine Gebühr ergibt. Erstberatung max. 190,- Euro zzgl. MwSt.

Alternative Honorarmodelle

  • Fixhonorare — Vertraglich ausgehandelt, wenn die gesetzliche Gebührentabelle nicht verhältnismäßig ist
  • Stundenhonorare — Vorteilhaft bei sehr hohen Gegenstandswerten, degressive Staffelung möglich
  • Retainervereinbarungen — Monatspauschale für Vereins- und Verbandsmitglieder
  • Erfolgshonorar — Im Rahmen des Forderungseinzuges und in Ausnahmefällen zulässig

Steuerberaterhonorar

Abrechnung auf Basis der Steuerberatergebührenverordnung.

  • Zeitgebühr: zwischen 30 und 45 Euro pro angefangene halbe Stunde zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer
  • Pauschale Steuerberatungsgebühren möglich
  • Individuelles Angebot auf Anfrage

Für ein individuelles Angebot erreichen Sie uns unter 07131 / 88719-0 oder per E-Mail.

Hinweis: Steuerberatungskosten können steuerlich abgesetzt werden.